Die berufsbegleitende Weiterbildung zur Pflegedienstleitung sowie die Ausbildung zur Pflegehelferin / zum Pflegehelfer (Pflegeassistenz)
kann grundsätzlich über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Die BRK Schulen haben mit dem zugehörigen Kompetenzzentrum eine DQS Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Förderung / Zertifizierung
Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III
Insofern können auch Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III eingelöst werden.
Ausgewählte Angebote werden durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Diese sind mit einem Hinweis gekennzeichnet.