Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bildungszentrum des Bayerischen Roten Kreuzes, K.d.ö.R, Kreisverband Bayreuth, welche bei einer Beauftragung einer Bildungsmaßnahme fester Bestandteil und damit verbindlich werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von Erst-helfern (betriebliche Ersthelfer und Privat-personen) und betreffen die Geschäfts-beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Auftraggeber ist die jeweils anmeldende Firma, vertreten durch einen entsprechend berechtigten Mitarbeiter, oder die anmeldende Privat-person. Auftragnehmer ist das Bildungs-zentrum des BRK Kreisverband Bayreuth.
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Anmeldung und Vertragsdurchführung
2.1. Der Auftraggeber stellt dem Bildungs-zentrum diejenigen Daten und In-formationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Er-bringung der Leistung des Bildungs-zentrums nötig sind. Das Bildungszentrum verarbeitet und speichert diese Daten unter Beachtung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen.
2.2. Die Anmeldung des Auftraggebers erfolgt schriftlich oder mündlich. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmelde-bestätigung per E-Mail oder SMS zu Stande.
2.3. Das Bildungszentrum ist berechtigt, die Durchführung der Bildungsmaßnahme abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des Bildungszentrums die Seminarraumausstattung oder andere Gegebenheiten die erfolgreiche Durch-führung der Seminare gefährden, ferner bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten oder Nichterreichen einer Mindestteil-nehmerzahl.
2.4. Bei einer Absage der Bildungs-maßnahme durch das Bildungszentrum erstattet dieses keinerlei Kosten wie evtl. Fahrtkosten, etc.
2.5. Die zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer reservierten Termine für die Durchführung von geschlossenen Bildungsmaßnahmen haben eine Options-frist von 10 Tagen, beginnend mit dem Tag der Vereinbarung. Nach diesem Zeit-raum verfällt die Reservierung und die Termine werden unverzüglich freige-geben.
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Rücktrittsregelung und Ausfall
3.1. Sie können Ihre Kursteilnahme bis 10 Tage vor Durchführung der Bildungs-maßnahme kostenfrei stornieren, danach sind wir leider gezwungen die Kurs-teilnehmergebühr mit dem jeweils gültigen öffentlichen Teilnehmersatz (www.brk-bayreuth.de/bildungszentrum) in Rech-nung zu stellen. Dies gilt nicht wenn der Auftraggeber Ersatzteilnehmer in gleicher Anzahl für die jeweilige Bildungs-maßnahme anmeldet, bzw. der Lehr-gangsplatz durch den Auftragnehmer anderweitig belegt werden kann. Hierzu ist der Auftragnehmer in der Nachweispflicht.
3.2. Stornierungskosten:
9 – 5 Tage vor Seminarbeginn 10,00 €
4 – 1 Tage vor Seminarbeginn 20,00 €
Bei nicht erscheinen oder Abmeldung am Seminartag, wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.
3.3. Zusatzleistungen bei Exklusivterminen.
Exklusivtermine können ausschließlich mit der maximalen Teilnehmerzahl von 20 gebucht werden. Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl führen wir das Seminar wunschgemäß durch. Hierbei stellen wir Ihnen die Differenz zu den tatsächlich anwesenden Teilnehmern, mit dem jeweils gültigen Abrechnungssatz der Berufs-genossenschaft in Rechnung.
3.4. Zusatzleistung ,,Inhouseschulung“.
Bei der Option ,,Inhouseschulung“ fallen zuzüglich 175,00 € Aufwandspauschale an. Dies gilt nicht für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Schulen.
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Abrechnung der Teilnehmer / Kosten
4.1. Der Auftragnehmer rechnet die Teilnahme der betrieblichen Ersthelfer direkt mit dem jeweils zuständigen Übernehmenden (Berufsgenossenschaft) des Auftraggebers ab.
4.2. Sollte der Auftraggeber bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) versichert sein, so benötigt der Auftragnehmer vor der Durchführung der Bildungsmaßnahme eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung, welche der Auftraggeber direkt bei der KUVB anfordert und dem Auftragnehmer zu-sendet.
4.3. Sollte der Auftraggeber bei der Be-rufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versichert sein, so benötigt der Auftragnehmer vor der Kursdurchführung das BG-Teilnehmer-formular im Original. Weiterhin wird das vom Auftraggeber ausgefüllte Anmelde-formular (Original, keine Kopie) zur Ersthelferausbildung mit folgenden Angaben benötigt:
- zuständiger Unfallversicherungsträger
- Mitgliedsnummer des Unter-nehmens
4.4. Der Auftraggeber reicht das voll-ständig ausgefüllte Formular bis spätestens zum Beginn der Bildungs-maßnahme im Original bei dem Auftrag-nehmer, zur Abrechnung mit dem Über-nehmenden ein. Im Falle von Kosten-übernahmeerklärungen, die nicht bis spätestens 10 Tage nach Durchführung der Bildungsmaßnahme beim Auftrag-nehmer vorliegen, erfolgt die Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die ent-standenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Eine Änderung des Rechnungsadressaten ist nachträglich nicht mehr möglich.
4.5. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten. Bei Privatpersonen rechnet der Auftragnehmer die Teilnahme direkt mit dem Auftraggeber bei Buchung über den Online-Bezahldienst Paypal, oder zu Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme als Barzahlung ab. Die Teilnahmegebühr umfasst die Kosten der entsprechenden Unterrichtung und der unterrichtsbegleitenden Materialien.
4.6. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben, es fällt keine Mehrwert-steuer an, da auf Grund gesetzlicher Regelungen die Bildungsmaßnahme von der Umsatzsteuer befreit ist.
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Nichterscheinen von Teilnehmern
5.1. Angemeldete Teilnehmer welche nicht an der Bildungsmaßnahme teilnehmen, werden unabhängig des Grundes der Nichtteilnahme mit dem jeweils gültigen öffentlichen Teilnehmersatz (www.brk-bayreuth.de/bildungszentrum) in Rech-nung gestellt. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Ersatzteilnehmer für den jeweiligen Kurs entsendet.
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Unterrichts- / Seminarzeiten
6.1. Falls nicht anders angegeben, finden die Schulungsveranstaltungen jeweils in der Zeit von 8:15 Uhr bis 16:15 Uhr statt. Mittagspause ist i. d. R. von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr, eine Pausenverpflegung ist nicht inkludiert, kann aber gegen Bezahlung in der hauseigenen MENSA angeboten werden.
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Schulungsort und Parkplätze
7.1. Alle Aus- und Fortbildungen werden grundsätzlich in den Räumen des Auftrag-nehmers durchgeführt.
7.2. Der Schulungsort ist, falls nicht anders vereinbart und aufgeführt, der BRK Kreisverband Bayreuth, Weiherstraße 19, 95448 Bayreuth. Öffentliche Parkflächen stehen rund um das Anwesen des Auftragnehmers zur Verfügung. Das Parken erfolgt durch die Teilnehmer auf eigene Gefahr.
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Hausrecht und Verhaltensregeln
8.1. Die Verhaltensregeln und die Haus-ordnung sind für alle Teilnehmer im Gebäude des Auftragnehmers bindend. Der Geschäftsführer des Auftragnehmers und seine Stellvertreter üben das Hausrecht aus.
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Haftung des Auftragnehmers
9.1. Das Bildungszentrum haftet gegen-über dem Auftraggeber auf Schadener-satz im Rahmen der gesetzlichen Vor-schriften nur nach Maßgabe der nach-folgenden Bestimmungen.
9.2. Das Bildungszentrum haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Bildungszentrums be-ruhen, sowie für Schäden bei Nicht-einhaltung einer vom Bildungszentrum gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.3. Das Bildungszentrum haftet unter Be-grenzung auf Ersatz des vertrags-typischen, vorhersehbaren Schades für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver-tragspflichten beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs-gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel-mäßig vertrauen darf.
9.4. Das Bildungszentrum haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf 25.000 € je Schadenfall.
9.5. Sonstige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungs-gesetzes bleiben unberührt.
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Räumliche und sachliche Voraus-setzungen (nur bei Inhouse-Schulungen)
10.1. Bei allen Seminaren, welche nach den Grundsätzen der Deutschen ge-setzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsatz 304-001) durchgeführt werden, muss unter anderem in den Räum-lichkeiten des Auftraggebers ein „geeigneter Schulungsraum von min-destens 50 m2“ zur Verfügung stehen.
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Rechtsgrundlagen und Qualitätsanforderungen
11.1. Auftragnehmer und Auftraggeber stellen gleichermaßen die Einhaltung der Grundsätze der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, in der jeweils gültigen Fassung sicher.
11.2. Das Bildungszentrum wird die Bildungsmaßnahmen in qualifizierter pä-dagogischer und didaktischer Weise durchführen. Über die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme stellt das Bildungs-zentrum eine Teilnahmebescheinigung aus, sofern der jeweilige Teilnehmer der Bildungsmaßnahme vollumfänglich (insbesondere den praktischen Übungen) beiwohnte.
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Verbraucherschlichtung
12.1. Das Bayerische Rote Kreuz nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsver-fahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle gemäß Verbraucher-schlichtungsgesetz teil.
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Inkrafttreten
13.1. Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.02.2024 in Kraft.
Diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für entgeltliche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des BRK Kompetenzzentrums (Dienstleister) gelten für die jeweilige Anmeldung zu einer Veranstaltung, bzw. den hierzu abgeschlossenen Vertrag.
Anmeldung, Vertragsschluss
Die Veranstaltungen stehen für jeden zur Anmeldung offen, wobei die Anmeldung online auf unserer Homepage erfolgt. Die Anmeldung ist verbindlich und wird über eine automatisch generierte E-Mail bestätigt. Mit Zugang der Anmeldebestätigung durch den Dienstleister kommt der Vertrag zustande.
Bewerbungsunterlagen, Zulassungsvoraussetzungen
Sollten Bewerbungsunterlagen erforderlich sein, so sind diese bei der jeweiligen Veranstaltung im Detail benannt und mit einer Frist von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn einzureichen. Ob der Anmelder die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages nicht.
Prüfungszulassung
Sofern die Veranstaltung zur Vorbereitung auf eine Prüfung dient, so liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren beim Teilnehmer. Ob der Anmelder die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung erfüllt oder nicht, berührt die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages nicht.
Leistungsumfang
Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung (Unterricht, Unterrichtsmaterialien) und die Ausstellung der dazugehörenden Teilnahmebescheinigungen.
Weitere Kosten sind nicht im Preis enthalten, außer diese sind im Vertrag ausdrücklich erwähnt. Das Bestehen einer Prüfung, deren Vorbereitung die Veranstaltung dient, ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht. Der Dienstleister behält sich vor, den jeweiligen Inhalt der Veranstaltung den Erfordernissen der Praxis, geänderten Rahmenlehrplänen, bzw. dem aktuellen Stand anzupassen.
Unterrichtszeiten, organisatorische Änderung
Falls nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt, Mittagspause ist im Regelfall von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr. Der Dienstleister behält sich organisatorische Änderungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung vor, zu diesen zählen insbesondere: Dozentenwechsel, Raumwechsel, Veränderungen der Unterrichtszeiten. Der Dienstleister ist bestrebt eventuelle Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Sollte es in diesem Zusammenhang zu einem unvorhersehbaren Unterrichtsausfall kommen, kann der Teilnehmer hierdurch keine Rechte geltend machen.
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort ist, falls nicht anderes angegeben oder vereinbart, das BRK Kompetenzzentrum, Weiherstraße 19, 95448 Bayreuth. Inhouse-Schulungen werden auf Wunsch in Ihren Räumlichkeiten durchgeführt.
Rechnungsstellung, Fälligkeit
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (Agentur für Arbeit, Arbeitgeber, etc.) sofort mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Ratenzahlungen können im Einzelfall auf Antrag und bei einer Dauer von mehr als 160 Unterrichtseinheiten bezogen auf eine Veranstaltungsdurchführung von mehr als 6 Monaten gewährt werden. Sollten einzelne Unterrichtseinheiten nicht in Anspruch genommen werden, so besteht kein Anspruch auf eine Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Rücktritt
Bei allen Veranstaltungen kann der Teilnehmer bis 28 Werktage vor Veranstaltungsbeginn seine Teilnahme kostenfrei absagen. Bei Abmeldung bis 21 Werktage vor der Veranstaltung werden 25 Prozent, bis 14 Werktage 50 Prozent und danach 100 Prozent der jeweiligen Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Absage beim Dienstleister. Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung frei, wenn er einen geeigneten Ersatzteilnehmer, nach Zustimmung des Dienstleisters stellt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister überhaupt Kosten oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die des angegebenen Aufwendungsersatzes entstanden sind.
Kündigung
Eine Kündigung ist bei Veranstaltungen bis zu 160 Unterrichtsstunden nur aus wichtigem Grund möglich und entbindet den Teilnehmer nicht von seiner grundsätzlichen Pflicht den Veranstaltungspreis zu entrichten
Eine Kündigung ist bei Veranstaltungen von mehr als 160 Unterrichtseinheiten, welche ausschließlich in Vollzeit durchgeführt werden, nur aus wichtigem und nachweisbarem Grund mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Eine Kündigung ist bei Veranstaltungen von mehr als 160 Unterrichtseinheiten, welche nicht ausschließlich in Vollzeit durchgeführt werden, nur aus wichtigem und nachweisbarem Grund mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich.
Bei einer Kündigung sind die anteiligen Kosten der Veranstaltung bis zur Kündigung zu 100 Prozent und 50 Prozent der offenen Kosten der verbleibenden Veranstaltung anteilig zu entrichten.
Der Dienstleister kann aus wichtigen Gründen fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer bei Vereinbarung einer Ratenzahlung zum zweiten Male in Verzug gerät, oder zum Beispiel nachhaltig und wiederholt die Veranstaltung stört, bzw. gegen die Hausordnung und oder den Weisungen des Personals verstößt. Hieraus ergibt sich für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühren. Weitergehende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister überhaupt Kosten oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die des angegebenen Aufwendungsersatzes entstanden sind.
Absage von Veranstaltungen
Beim Vorliegen höherer Gewalt oder ungenügender Teilnehmerzahlen zum Anmeldeschluss hat der Dienstleister das Recht, Veranstaltungen abzusagen. Im Falle der Absage durch den Dienstleister werden alle Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis gesetzt und alle bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu diesem Umstand geführt haben.
Haftung des Dienstleisters
Der Dienstleister haftet grundsätzlich nur für selbst oder durch ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, wenn hierfür grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ursächlich sind. Der Dienstleister enthält sich jeglicher Haftung bzgl. Diebstahl, Verlust und / oder Beschädigung des privaten Eigentums der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung, mit Ausnahme grob fahrlässiger und vorsätzlicher Pflichtverletzungen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Hausrecht, Verhaltensregeln
Die Verhaltensregeln und die Hausordnung sind für alle Teilnehmer bindend. Die Leitungen des Bildungs- und Kompetenzzentrums üben das Hausrecht aus. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Weisungen der Lehrgangsleitung, bzw. des Dozenten Folge zu leisten.
Unwirksame Klauseln, Nebenabreden
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Alle Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für die Leistungserbringer ist grundsätzlich Bayreuth, sofern nicht anderweitig mit dem Auftraggeber vereinbart. Gerichtsstand ist Bayreuth.
Streitbeteiligungsverfahren
Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Widerruf
Ihre fristgerechte Anmeldung können Sie innerhalb von 7 Werktagen, beginnend mit dem Tag Ihrer Anmeldung, ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile in der Schriftform widerrufen.