Ausbildung
Der Rettungssanitäter assistiert dem höher qualifizierten Notfallsanitäter, führt lebensrettende Maßnahmen durch und betreut eigenständig Patienten im qualifizierten Krankentransport.
Zusätzlich kann der Rettungssanitäter als Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeuges und des Rettungswagens eingesetzt werden.
Die Qualifikation des Rettungssanitäters kann durch Teilnahme an einer 520-stündigen Ausbildung mit anschließendem Bestehen der Prüfung zur/zum Rettungssanitäter/in erreicht werden.
Die gesetzliche Grundlage in Bayern bildet die Bayerische Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV).
Mitglieder der Bereitschaften können unter bestimmten Voraussetzungen an einer verkürzten Form des Grundlehrgangs teilnehmen.