Lehrgangs-Nr. BSH
Ausbildung zum / zur Brandschutzhelfer(in) mit Feuerlöschtraining
4 – 5 Fortbildungseinheiten / 1 Tag
Jährlich verursachen Brände in Unternehmen Millionenschäden durch Betriebsunterbrechungen, eine Vielzahl von Arbeitsplätzen wird gefährdet. Daher sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet Mitarbeiter auszubilden und zu benennen, welche im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz der anderen Beschäftigten ausüben. Die Gesetzgebung sieht vor, dass mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sind.
Diese sorgen durch gelebten Brandschutz für mehr Sicherheit im Unternehmen. Mit dieser Brandschutzhelfer Ausbildung, gemäß folgender Rechtsgrundlagen kommen Sie den gesetzlichen Pflichten nach. Brandschutzhelfer kann jeder angestellte Mitarbeiter eines Unternehmens werden.
- DGUV Information 205-023 „Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert 4 Unterrichtseinheiten (mit jeweils 45 Minuten).