Fortbildungspflicht für Pflegekräfte gemäß den Forderungen des MDK
MDK fordert regelmäßige Erste Hilfe Schulungen!
Im Rahmen der jährlichen MDK-Qualitätsprüfung müssen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Maßnahmen der Ersten Hilfe geschult und weitergebildet werden.
In diesem Seminar (4 UE) werden die praktischen Erfahrungen aus der täglichen Berufspraxis neben einer theoretischen Wiederholung und Vertiefung in speziellen Trainingseinheiten, welche sich an den Gegebenheiten der Pflegeeinrichtung orientieren intensiviert. Der Schwerpunkt liegt auf der Erkennung und Behandlung vitaler Funktionsstörungen und den daraus resultierenden Maßnahmen. Somit ist es Ihnen möglich in Notfallsituationen abseits der beruflichen Routine, schnell, sicher und adäquat handeln und ihrem Bewohner erfolgreich helfen zu können.