Rettungsdienst

Überblick Ausbildung Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter

Ausbildung

Der Rettungssanitäter assistiert dem höher qualifizierten Notfallsanitäter, führt lebensrettende Maßnahmen durch und betreut eigenständig Patienten im qualifizierten Krankentransport.
Zusätzlich kann der Rettungssanitäter als Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeuges und des Rettungswagens eingesetzt werden.

Die Qualifikation des Rettungssanitäters kann durch Teilnahme an einer 520-stündigen Ausbildung mit anschließendem Bestehen der Prüfung zur/zum Rettungssanitäter/in erreicht werden.

Die gesetzliche Grundlage in Bayern bildet die Bayerische Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV).

Mitglieder der Bereitschaften können unter bestimmten Voraussetzungen an einer verkürzten Form des Grundlehrgangs teilnehmen.

Bestandteile der Ausbildung / Lernorte

theoretischer und praktischer Unterricht (Grundlehrgang)
160 Unterrichtseinheiten

Praktische Ausbildung in der Klinik
160 Stunden

praktische Ausbildung in der Rettungswache
160 Stunden

Abschlusslehrgang mit Prüfung
40 Unterrichtseinheiten

Ausbildungsgliederung

einen vierwöchigen Fachlehrgang Rettungsdienst (Grundlehrgang)

ein vierwöchiges Praktikum an einer Rettungswache in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport

eine vierwöchige Hospitation in einer Klinik

der Abschlusswoche mit abschließender Prüfung (Abschlusslehrgang)

Zugangsvoraussetzungen

Vorraussetzng als Rettungssanitäter/in im Sinne des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes

Rettungssanitäter/in kann werden, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (Hinweis: Der Grundlehrgang kann mit 17 Jahren begonnen werden)
  • mindestens der Abschluss der Mittelschule oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung dieser Tätigkeit ergibt
  • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung dieser Tätigkeit geeignet ist
    über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der
  • deutschen Sprache verfügt

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

  • Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis eines erfolgreichen Schulabschlusses oder Berufsausbildung
  • Erste Hilfe Nachweis (nicht älter als 1 Jahr)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) oder eidesstattliche Versicherung
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde (amtlich beglaubigte Kopie)

Lehrgangsleitung

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie zu Ihrer Ausbildung.

Holger Sieber

hauptberuflicher Dozent
+49 921 403 – 545

weitere Infos

Im Download-Bereich finden Sie Formulare und weitere Downloads zu dieser Ausbildung.

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